Unsere Leistungen für Vereine

Unsere Leistungen für Vereine

Die Kreissparkasse Schwalm-Eder unterstützt Vereine in der Region mit besonders fairen Leistungen. Wir sind Ihr Partner für Vereinsarbeit.

Allgemeine Informationen

Ob Kunst-, Kultur- oder Breitensport: Eine lebendige Vereinsvielfalt macht unsere Region noch ein Stückchen lebenswerter. Sie ermöglicht den Menschen, ihre Interessen und Ziele in einer Gemeinschaft aktiv zu pflegen. Darum fördern wir traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienstleistungen für Vereine. So können Sie sich bei der Vereinsarbeit auf das konzentrieren, was wirklich zählt - die Arbeit für und mit den Menschen in unserer Region.

Vereinsgirokonto

Ob Fußballverein, Musikverein, Förderverein oder Golfclub – wo Menschen zusammenkommen, werden Werte wie Gemeinschaft und Solidarität meist groß geschrieben. Doch die Verwaltung der Finanzen – zum Beispiel von Mitgliedsbeiträgen – ist häufig schwierig. Die Kreissparkasse Schwalm-Eder unterstützt regionale Vereine mit einem Vereinskonto. Mit diesem Konto verwalten Sie die Finanzen einfach und sicher. So können Sie problemlos Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen sowie die Vorteile des dichten Sparkassen-Servicenetzes nutzen.

  • Buchungen z.B. Gutschrift einer Überweisung, SEPA-Lastschriften mit IBAN in Euro
  • Daueraufträge einrichten, ändern und löschen
  • Geld abheben an über 19.000 Geldautomaten in Deutschland
  • Online-Banking: Bankgeschäfte digital erledigen
  • Umfassender Kontoservice
  • Ein zuverlässiger Partner, der den Werten der Sparkassen Finanzgruppe verpflichtet ist

Onlineberaterin - Digitales Beratungscenter

Telefonnummer: 05661-707-2195

Wichtige Anträge für Vereine
Häufig gestellte Fragen
Warum sollte ein Verein ein Girokonto haben?

Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, brauchen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungsverkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Kreissparkasse Schwalm-Eder bietet Ihnen mit dem Vereinsgirokonto Leistungen und Services, die die Vereinsarbeit erleichtert. Finanzgeschäfte können per Online-Banking oder im Beratungscenter vor Ort abgewickelt werden.

Für welche Vereine führt die Kreissparkasse Schwalm-Eder Vereinskonten?

Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Vereinsgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle Vereine in unserem Geschäftsgebiet.

Ein Verein ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Kann das Konto dennoch eröffnet werden?

Ja, ein Verein in Gründung kann ein Konto eröffnen. Bitte reichen Sie uns das unterschriebene Gründungsprotokoll und die unterschriebene Satzung ein. Sobald der Verein eingetragen ist, reichen Sie uns bitte den VR-Auszug nach.

Wie hoch sind die Entgelte für ein Vereinskonto?

Die laufenden monatlichen Kosten liegen bei 5,90€.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Als eingetragender Verein benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 3 Monate).
  • Transparenzregisterauszug.
  • Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen sowie evtl. weiterer bevollmächtigter Personen.

Als nicht rechtsfähiger Verein benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Aktuelle und unterzeichnete Satzung
  • Aktuelles Protokoll der Vorstandswahlen
  • Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen sowie evtl. weiterer bevollmächtigter Personen
Was muss ich veranlassen, wenn sich im Vorstand etwas ändert?

Sie können uns Änderungen im Vorstand über den Online-Antrag "Änderungen im Vorstand mitteilen" mitteilen. Der aktuelle Vereinsregisterauszug und/oder das unterschriebene Sitzungsprotokoll über die Vorstandswahl dient als Nachweis für die Änderung der Vertretungsberechtigung

Das Vereinskonto soll gelöscht werden. Was ist zu tun? Wer muss seitens des Vereins unterschreiben?

Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten und zeichnungsberechtigt sind (z.B. Vorstand oder Kassenwart), sind zur Löschung des Kontos berechtigt.

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