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Überblick

Aus Freude am Sparen

  • Zusätzliche Altersvorsorge
  • Staatliche Zulagen versüßen Ihnen das Sparen
  • Ihre Beiträge gelten beim Finanzamt als Sonderausgaben
  • Sie können zwischen verschiedenen Sparvarianten wählen
  • Auf Wunsch nutzen Sie die Riester-Förderung einfach für Ihre Immobilie
  • „Riestern“ macht besonders viel Freude, wenn Sie Kinder haben
  • Ihr Riester-Vertrag ist Hartz-IV-sicher, bleibt bei Arbeitslosigkeit unberührt

Bis zu 51 Prozent

So viel staatliche Riester-Förderung ist möglich – in Einzel­fällen sogar mehr.

 

30 Prozent vorab

So viel Kapital können Sie sich gleich zu Renten­beginn auszahlen lassen.

 

Bis zu 300 Euro

So viel Zulage pro Jahr und Kind ist möglich. Hinzu kommt Ihre persönliche Zulage.

 

Sie haben die Wahl

Schauen Sie in aller Ruhe, welche Sparvariante am besten zu Ihnen passt. Mit „Wohn-Riester“ ist Ihr Handlungs­spielraum noch größer: Zum Beispiel können Sie die staatlichen Zuschüsse nutzen, um Ihre Bau­finanzierung schneller zu tilgen. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.

Details

Ganz nach Ihrem Geschmack

Sie nutzen die S-RiesterRente zum Vermögensaufbau, um sich eine lebenslange Zusatzrente zu sichern. Oder Sie finanzieren mit der staatlichen Förderung Ihr eigenes Zuhause – eine Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Hier die Varianten im Überblick:

Riester-Versicherung

Garantierte Rendite plus Überschuss­beteiligung.

Riestern mit Fonds

Mit den Chancen der Kapitalmärkte und über­schaubarem Risiko: Die Kapital­garantie schützt vor Verlusten.

Wohn-Riester

Stärkt Ihre Eigen­kapital­quote und sichert Ihnen den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen.

Gut beraten

Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie die Variante, die am besten zu Ihrem Lebensentwurf passt. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Verbraucher­informationen

Für eine vertrauensvolle und partner­schaftliche Zusammen­arbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klar­heit und eine faire Beratung. Mit der Visiten­karte für Versicherungs­vermittler stellt sich Ihnen Ihre Spar­kasse daher in aller Ausführlich­keit vor und erfüllt somit die vom Gesetz­geber vorgeschriebene Informations­pflicht.

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