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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Der Giro Young Handyschutz

  • Einmalige Registrierung - Dauerhafter Schutz für Ihr Smartphone
  • In Ihrem Giro Young Kompakt inklusive
  • Schutz vor Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl
  • Erstattung von bis zu 500 Euro Reparaturkosten oder Kosten der Neuanschaffung
  • Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnerwerkstätten aus der Region

Giro Young Kompakt

Sicher dir jetzt das passende Girokonto zu dem Giro Young Handyschutz.

 

Das Smartphone ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Mit dem Giro Young Handyschutz können Sie sich sicher sein, dass wir im Schadensfall für Sie da sind. Registrieren Sie einfach Ihr Smartphone für den Giro Young Handyschutz. Ganz einfach online in unserer Internet-Filiale.

Unsere Partner-Shops

 

Phonecenter Germany Kasseler Straße 34a,
34576 Homberg/Efze
PC Pur Schwalmstadt Bahnhofstr. 24, 34613 Schwalmstadt-Treysa
Handy in Reparatur Werkstatt
Registrierung

Registrierung zum Giro Young Handyschutz

In drei Schritten zur Registrierung

  1. Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an oder klicken Sie auf "Weiter" im Bereich Ohne Anmeldung im Online-Banking.
  2. Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf "Weiter".
  3. Prüfen Sie Ihre Eingaben und bestätigen Sie erneut mit "Weiter".

Schon ist Ihr Smartphone registriert. Der Handyschutz gilt ab Bestätigung der Registrierung (Wartefrist 2 Monate) solange, wie Sie Inhaber eines Giro Young Kompakt oder Giro Young Premium Kontos sind und Ihr Smartphone maximal drei Jahre alt ist. Bitte beachten Sie die Bedingungen und unsere FAQs.

Die IMEI-Nummer

Zur Registrierung ist die Eingabe der sogenannten IMEI-Nummer nötig. Die IMEI- oder MEID-Nummer Ihres Mobiltelefons dient als Erkennungszeichen für Ihr Gerät.  In der Anleitung erfahren Sie, wie Sie die Nummer Ihres Telefons herausfinden können.

Schadenmeldung

Schadenmeldung

Schnell ist es passiert: Ihr Handy rutscht aus der Hosentasche - *KRACH* - und der Display ist gerissen. Gut, wenn Sie den Giro Young Handyschutz nutzen. Melden Sie Ihren Schaden ganz bequem per Formular. Wir helfen Ihnen dann bei der Reparatur Ihres Gerätes.

So einfach funktioniert die Schadenmeldung

  1. Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an oder klicken Sie auf "Weiter" im Bereich Ohne Anmeldung im Online-Banking.
  2. Füllen Sie das Schadenformular vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden Sie dieses ab.
  3. Nach Eingang und Prüfung Ihrer Schadenmeldung kontaktiert Sie ein Mitarbeiter der Sparkasse per E-Mail. In dieser erhalten Sie konkrete Informationen zum weiteren Vorgehen. Je nach Art des Schadens weicht die Vorgehensweise voneinander ab.

Pro Jahr können Sie maximal einen Schaden melden. Der Erstattungswert errechnet sich aus dem Anschaffungpreis des Handys und der Nutzungsdauer. Er beträgt höchstens 500 Euro pro Schadensfall abzüglich 50 Euro Selbstbehalt. Bitte beachten Sie die Bedingungen und unsere FAQs.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Wie kann ich den Handyschutz in Anspruch nehmen?

Der Handyschutz ist eine Zusatzleistung die an das Giro Young Kompakt und das Giro Young Premium Konto gekoppelt ist. Die genauen Voraussetzungen sind den Bedingungen für den Handyschutz zu entnehmen.

Wie erhalte ich die Bedingungen für den Handyschutz?

Sie, als berechtigter Kunde, können sich unter www.kskse.de/handyschutz registrieren. Während der Registrierung erhalten Sie die gültigen Bedingungen und können sich diese herunterladen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Wo kann ich sonst noch die aktuellen Bedingungen einsehen?

Unter www.kskse.de/handyschutz ist es jederzeit möglich die geltenden Bedingungen einzusehen und sich als PDF herunterzuladen oder auch auszudrucken.

Wo gilt der Handyschutz?

Der Schutz gilt weltweit. Die Leistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Schutzfalls außerhalb Deutschlands befinden, wird die Leistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.

Welche Risiken sind geschütz?

Schutz besteht für den Fall, dass die registrierte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden) oder durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.

Welche Geräte können registriert werden?

Der Schutz gilt nur für ein mobiles Endgerät, wie z. B. ein Handy oder Smartphone. Ausgeschlossen sind Smartwatches, Tablets und Notebooks. Das zu schützende Gerät ist mit der IMEI Nummer zu registrieren.

Wie viele Geräte kann ich zu meinem Konto registrieren?

Aktuell kann zu jedem Konto ein Gerät registriert werden.

Wie ist der berechtigte Nutzer definiert?

Grundsätzlich ist ein sich im Eigentum befindliches, mobiles Gerät des Hauptkontoinhabers registrierbar. Geschützt werden kann jedoch auch ein mobiles Gerät des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft wohnenden Lebensgefährten sowie deren unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedoch maximal ein Gerät je Konto.

Ab wann beginnt der Schutz?

Sie müssen dem Schutz aktiv über die Registrierung beitreten und das entsprechende Gerät online erfassen. Der Schutz beginnt ab Bestätigung (per E-Mail) Ihrer Registrierung nach einer Wartefrist von zwei Monaten.

Können registrierte Geräte ausgetauscht werden?

Ein zwischenzeitlicher Wechsel von der registrierten Sache ist bei einem entsprechenden Wechsel der Registrierung jederzeit möglich. Nutzen Sie dazu ebenfalls das Formular zur Registrierung unter www.kskse.de/handyschutz.

Was muss der Kunde als Anschaffungsjahr eingeben?

Herstellungsdatum und Anschaffungsjahr können auseinander liegen. Für den Handyschutz ist das Herstellungsdatum des neuen Gerätes maßgeblich. Dieses darf nicht älter als drei Jahre sein.

Was geschieht, wenn es das registrierte Modell nicht mehr gibt?

Ist keine Reparatur (z. B. bei Zufallsschäden) oder Austausch (z. B. bei Diebstahl) des registrierten Gerätes mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es evtl. zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.

Wie hoch sind die Selbstbehalte?

Pro Schadensfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro vereinbart.

Wie wird der Selbstbehalt in Abzug gebracht?

Bei einem Schaden/Diebstahl ist immer der Gesamtpreis der Reparatur bzw. Neuanschaffung bei dem zuständigen Partnershop bei Übergabe der reparierten Sache bzw. des Austauschgerätes zu leisten (sog. Leistung: Zug um Zug). Die Kosten bis maximal 500 Euro abzüglich des Selbstbehaltes von 50 Euro werden nach Einreichung der Rechnung auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.

Bei eigener Neuanschaffung, ohne Partnershop, wird seitens der Kreissparkasse ebenfalls der Wert abzüglich des Selbstbehalts gutgeschrieben, sofern die Rechnung eingereicht wird.

Gibt es eine Höchstleistung je Schadensfall?

Der Wert der Leistung pro Schadensfall errechnet sich über den Preis des Handys zum Zeitpunkt der Anschaffung und reduziert sich jährlich um 1/3 abzüglich des Selbstbehaltes von 50 Euro. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 500 Euro.

Beispiel: Ein Handy hat 600 Euro gekostet.

  1. Im ersten Jahr beträgt die Schutzleistung 600 Euro. Da maximal 500 Euro abzüglich 50 Euro Selbstbehalt erstattet werden, erhält der Kunde bis zu 450 Euro erstattet.
  2. Im zweiten Jahr beträgt die Schutzleistung noch 400 Euro. Abzüglich Selbstbehalt erhält der Kunde bis zu 350 Euro erstattet.
  3. Im dritten Jahr beträgt die Schutzleistung noch 200 Euro. Abzüglich Selbstbehalt erhält der Kunde bis zu 150 Euro erstattet.

Der Schutz erlischt ab dem vierten Jahr.

Können auch Geräte teurer als 500 Euro versichert werden?

Dies ist möglich. In diesem Falle wird wie beschrieben bis zum Anschaffungspreis im Verhältnis zur Nutzungsdauer, maximal bis 500 Euro abzüglich Selbstbehalt reguliert und darüber hinaus wird die Differenz von Ihnen übernommen.

Können beliebig viele Schadensfälle gemeldet werden?

Nein, der Schutz ist für die registrierte Sache auf einen Schadensfall pro Kalenderjahr begrenzt.

Für welche Fälle besteht kein Schutz?

Die genauen Ausschlüsse sind dem § 5 der Bedingungen zum Handyschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.

Spezielle Fragen bei Beschädigung

Was muss ich im Schadensfall tun?

Bei einem Schaden ist immer als Erstes das Schadensformular auszufüllen. Ein zuständiger Mitarbeiter der Kreissparkasse wird sich anschließend per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzten und das weitere Vorgehen abstimmen.

In welcher Art erfolgt die Regulierung des Schadensfalles?

Nach Eintritt des Schadensfalls ist die Kreissparkasse Schwalm-Eder bzw. der Partnershop berechtigt, die registrierte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Dabei wird die für die Kreissparkasse Schwalm-Eder günstigere Variante gewählt. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.

Was geschieht mit der Herstellergarantie bei Reparatur?

Werden bei der Reparatur ausschließlich Originalteile verwendet, so bleibt die Herstellergarantie hiervon unberührt.  

Wo finde ich die IMEI-Nummer?

Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination und Bestätigung durch Drücken des Telefonhörersymbols wird die IMEI in einem Anzeigefeld gezeigt.

Spezielle Fragen bei Diebstahl

Was ist bei der Meldung eines Diebstahls zu beachten?

Sie haben einen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung verursachten Versicherungsfall unverzüglich einer Polizeidienststelle mit einer detaillierten Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ, und IMEI-bzw. Serien Nummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang falls bekannt) anzuzeigen und der Kreissparkasse auf Verlangen eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen zu übermitteln. Nutzen Sie zur Meldung des Schadens bei der Kreissparkasse unser Formular.

Wann sind Diebstahlschäden ausgeschlossen?

Die registrierte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur der Kunde Zugang hat.

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